
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle Pflegebehandlungen an Hunden im „Atelier KaiDogs“ werden nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach fachlichen Qualitätsgrundsätzen durchgeführt. Im Mittelpunkt stehen die Gesunderhaltung des Hundes und die Beachtung des Tierschutzes.
Grundsätzlich behält sich das „Atelier KaiDogs“ vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen; ihre Ausführung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Salon-Inhaberin Nina Kaimer.
Sollte Ihre Hündin *heiß* sein, muss der Termin aus Rücksichtnahme der anderen Hunde verschoben werden. Es wird ausschließlich nach Terminvereinbarung gearbeitet.
Die Leistungen ( frisieren des Hundes oder Hundezubehör) müssen bei Abholung/ Mitnehmen in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden. Kreditkarten werden nicht akzeptiert, genauso wie Scheine über 100 €. Eine Leistung auf Rechnung ist nicht möglich.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen sie Ihn bitte mindestens 24 Std vorher ab, damit er neu vergeben werden kann. Sollte dies nicht geschehen, behalte ich mir das Recht vor eine nächsten Terminvereinbarung nur gegen Vorkasse ( z.Bsp. Paypal) entgegen zu nehmen. Sollten Sie zu einem Termin zu spät kommen, dann wird trotzdem das volle Entgeld berechnet auch wenn der Hund nicht zu Ende frisiert werden kann. Dies gilt auch, wenn der Hund entgegen der Angaben bissig ist und durch z. Bsp. das Tragen eines Maulkorbes nicht komplett frisiert werden kann.
Sollte der Hund in den Salon kommen und unter sichtbaren Parasiten leiden, berechnet das „Atelier KaiDogs“ eine Pauschale von 35 € um Ihren Hund, wenn möglich, und den Salon zu „reinigen“.
Sollte der Hund stark verfilzt sein, berechnet das „Atelier KaiDogs“ eine Pauschale von 3 Std ( 120 ,- € ), die vorab zu bezahlen ist, sollte das Entfilzen nicht solange dauern, bekommen Sie das zu viel gezahlte Geld zurückerstattet.
Sollten Sie den Hund alleine in meinem Salon lassen und nicht pünktlich zum Terminende wieder da sein, so behält sich das „Atelier KaiDogs“ das Recht vor Ihnen 30 € für die Betreuung Ihres Hundes in Rechnung zu stellen.
Sollte das Tier im Betreuungszeitraum erkranken oder sich verletzen, wird primär der betreuende Tierarzt eingeschaltet. Sollte dieser nicht erreichbar sein, behalte ich mir als Inhaberin des „Atelier KaiDogs“ vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich von dem Tierhalter zu tragen.
Haftung
Der Tierhalter versichert, dass es mit dem/den zu betreuenden Tier(en) bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten.
Den Aufenthalt im „Atelier KaiDogs“ soll der Hund als möglichst angenehm und stressfrei empfinden. Aus diesem Grund wird auf den sogenannten „Galgen“ und das Trocknen durch eine Föhnbox verzichtet.
Bei sehr unruhigen Hunden kann sich die Verletzungsgefahr erhöhen (weil der Hund z.Bsp. vom Tisch springt, nach der Schere/Schermaschine schnappt o. ä.).
Gleiches gilt für Hunde mit stark verfilztem Fell. In beiden Fällen übernehmen wir keine Haftung. Verletzungen der Inhaberin durch den Hund müssen durch eine Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung des Tierbesitzers abgedeckt sein.
Bei bissigen Hunden ist die Mithilfe des Besitzers erforderlich und es wird auf das Anlegen eines Maulkorbes bestanden, um den Hund vor Verletzungen ( durch Beißen in die Schere, etc. ) zu schützen. Der Besitzer muss zu Beginn der Behandlung auf solche Eigenheiten des Hundes hinweisen.
Für Schäden oder Krankheiten, die das Tier während der Abwesenheit seines Tierhalters bzw. während des Frisierens erleidet, kann die Inhaberin des „Atelier KaiDogs“ nicht haftbar gemacht werden.
Die Haftung des „Atelier KaiDogs“ wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, so haftet das „Atelier KaiDogs“ im Rahmen einer bestehenden Betriebs-Haftpflichtversicherung. Haftpflicht-Schäden sind umgehend nach Kenntnisnahme zu melden.
Das „ Atelier KaiDogs“ haftet nicht, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen; wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen das Tier entflieht und hieraus dem Hundebesitzer oder Dritten ein Schaden entsteht; wenn durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeit Schäden entstehen oder wenn durch zu starke Verfilzung oder zu starke Unruhe des Hundes das Tier bei der Arbeit trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird.
Das Tier ist unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen. Bei sofortigen, objektiv nachvollziehbaren Reklamationen ist eine einmalige Nachbesserung zu gewähren. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden und auch eine Selbstvornahme ist ausgeschlossen.
Soll ein Hund nach dem Salon-Besuch bei einer Ausstellung gezeigt werden, so ist dies vor der Behandlung der Salon-Inhaberin mitzuteilen. Eine entsprechend notwendige Einhaltung des Standards muss daher gesondert vereinbart werden. Ansonsten wird ein Hund nach gültigem Standard, objektiven Notwendigkeiten bzw. KUNDENWUNSCH gepflegt/frisiert.
Wird der Berufsverband für die Schlichtung beauftragt, so ist der Schiedsspruch für beide Seiten verbindlich.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Gerichtsstand ist Wülfrath.
„Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mir der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.“